Unfallbehandlungen von Arbeits- und Schulunfällen

Arbeits-, Wege- und Schulunfälle dürfen von uns grundsätzlich mit Einschränkungen behandelt werden, unter bestimmten Voraussetzungen müssen aber speziell zugelassene Ärzte hinzugezogen werden (sogenannte D-Ärzte). Sollten die Voraussetzungen für eine berufsgenossenschaftliche Behandlung gegeben sein (Unfall in Schule/Arbeit oder auf dem Weg dorthin), weisen Sie uns bitte ausdrücklich darauf hin, da dann eine Behandlung zu Lasten der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse unzulässig ist.