Unfallbehandlungen von Arbeits- und Schulunfällen (H-Arzt)

Arbeits-, Wege- und Schulunfälle dürfen nur von speziell qualifizierten Ärzten durchgeführt werden (sogenanntes H-Arzt-Verfahren). Die Voraussetzungen für die Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) sind gegeben. Eine Behandlung bei uns ohne Weiterüberweisung kann daher in der Regel gewährleistet werden.